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16 Dez 2014 21:17 #3283
von Glögglifrosch
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16 Dez 2014 23:09 #3284
von Feschtbrueder
Humor ist, wenn man trotzdem lacht! Lachen ist die beste Medizin!
Ich meinerseits würde es begrüssen, wenn der Rasen bis 17:00 Uhr gemäht wäre, da der Heiligabend ja sozusagen ein Vorfeiertag ist und ich mich gerne auf den Feiertag feschtlich einstimmen möchte.
Die Läden schliessen ja an diesem Tag auch schon früher.
Dies sind die Schweizer Ruhezeitregelungen.
(Ich bitte, diese Regeln wenn immer, immer möglich auch auf diesem Feschtplatz einzuhalten.
)
Ruhezeitregelungen:
Das ist nicht erlaubt:
*Ruhezeiten: In den vielen Gemeinde- und Polizeiverordnungen ist folgende Regelung verbreitet: werktags von 12 bis 13 Uhr und ab 20 Uhr, an öffentlichen Ruhetagen ganztags.
Nachtruhe: 22 bis 6 oder 7 Uhr; während der Sommerzeit vor Wochenend- und öffentlichen Ruhetagen 23 bis 6 oder 7 Uhr.
Die Läden schliessen ja an diesem Tag auch schon früher.
Dies sind die Schweizer Ruhezeitregelungen.
(Ich bitte, diese Regeln wenn immer, immer möglich auch auf diesem Feschtplatz einzuhalten.
Ruhezeitregelungen:
Das ist nicht erlaubt:
- Fahrradfahren oder ähnliche Spiele
- Kindergeschrei während der Ruhezeit* und an Sonn- und Feiertagen
- Andauerndes Herumspringen von Kindern, auch ausserhalb der Ruhezeiten
- Haushaltsarbeiten während der Nachtruhe, an Sonn- oder Feiertagen
- Schlagzeug oder laute Blasinstrumente spielen, egal zu welcher Tageszeit
- Dauerndes lautes Musikhören; mehr als Zimmerlautstärke zu Ruhezeiten
- Dauernde Handwerksarbeiten an Sonn- und Feiertagen oder während Ruhezeiten
- Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen sowie während der Ruhezeiten
- Baden in der Nacht
- Lautes Feiern bis in alle Nacht hinein
- Streitgespräche während der Nachtruhe
- Tragen von Schuhwerk mit hohem Absatz während der Nachtruhe
- Andauerndes Zuschlagen von Türen
*Ruhezeiten: In den vielen Gemeinde- und Polizeiverordnungen ist folgende Regelung verbreitet: werktags von 12 bis 13 Uhr und ab 20 Uhr, an öffentlichen Ruhetagen ganztags.
Nachtruhe: 22 bis 6 oder 7 Uhr; während der Sommerzeit vor Wochenend- und öffentlichen Ruhetagen 23 bis 6 oder 7 Uhr.
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20 Dez 2014 19:20 #3364
von Glögglifrosch
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21 Dez 2014 08:15 #3375
von Feschtbrueder
Humor ist, wenn man trotzdem lacht! Lachen ist die beste Medizin!
Ich weiss nicht, ob ich diesen Dauernagler nicht wegen der Ruhezeitenregelung vom Feschtplatz entfernen sollte? Heute ist doch Sonntag.
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21 Dez 2014 09:24 #3379
von Güegi
Erfahrungen sind Massarbeit, sie passen nur zu dem, der sie macht.
Festbrueder das ist mir erlaubt worden von Amt.
Sonntagshämmern statt Sonntagsverkauf!!!!
Sonntagshämmern statt Sonntagsverkauf!!!!
Erfahrungen sind Massarbeit, sie passen nur zu dem, der sie macht.
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